Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder von dessen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden. Das Ausfüllen des Antrages können aber unter anderem
- die Pflegekasse
- Ihr Ansprechpartner im FPZ
- der Sozialdienst eines Krankenhauses oder eine Rehaeinrichtung
übernehmen.
Am besten ist es, den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen. Da aber eine Kurzzeitpflege auch sehr schnell, zum Beispiel durch eine Krisensituation, nötig werden kann, reicht auch die Aussage der Pflegeperson aus, um die Notwendigkeit zu belegen.